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Oct 21, 2023

PackSafe

Powerbanks, Ladekoffer für Mobiltelefonbatterien, wiederaufladbare und nicht wiederaufladbare Lithiumbatterien, Mobiltelefonbatterien, Laptopbatterien, Powerbanks, externe Batterien, tragbare Ladegeräte

Während für Lithiumbatterien Sicherheitstests erforderlich sind, besteht bei allen Lithium-Ionen-Batterien die Gefahr einer Überhitzung und eines sogenannten thermischen Durchgehens. Ein thermisches Durchgehen kann aufgrund verschiedener Faktoren ohne Vorwarnung auftreten, beispielsweise wenn die Batterie beschädigt, überhitzt, Wasser ausgesetzt, überladen oder falsch verpackt ist. Aufgrund von Herstellungsfehlern kann es auch allein zum thermischen Durchgehen kommen.

Flugbesatzungen werden darin geschult, Brände von Lithiumbatterien in der Kabine zu erkennen und darauf zu reagieren. Passagiere sollten das Flugpersonal sofort benachrichtigen, wenn ihre Lithiumbatterie oder ihr Lithiumgerät überhitzt, sich ausdehnt, raucht oder brennt.

Ersatzbatterien (ausgebaute) Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien, einschließlich Powerbanks und Ladehüllen für Mobiltelefonbatterien, dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Wenn ein Handgepäckstück am Gate oder am Flugzeugrand aufgegeben wird, müssen alle Ersatz-Lithiumbatterien und Powerbanks aus dem Gepäckstück entnommen und beim Passagier in der Flugzeugkabine aufbewahrt werden. Die Batteriepole müssen vor Kurzschluss geschützt werden.

Hierzu zählen Lithium-Metall-Ersatzbatterien und wiederaufladbare Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für persönliche elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Uhren, Taschenrechner usw. Dazu gehören auch externe Batterieladegeräte (tragbare Ladegeräte), die eine Lithium-Ionen-Batterie enthalten. Für Lithiumbatterien, die in einem Gerät (Laptop, Mobiltelefon, Kamera etc.) verbaut sind, siehe den Eintrag „tragbare elektronische Geräte, die Batterien enthalten“.

Größenbeschränkungen: Lithium-Metall-Batterien (nicht wiederaufladbar) sind auf 2 Gramm Lithium pro Batterie begrenzt. Lithium-Ionen-Akkus (wiederaufladbar) sind auf eine Nennleistung von 100 Wattstunden (Wh) pro Akku begrenzt. Diese Grenzwerte gelten für nahezu alle Arten von Lithiumbatterien, die der Durchschnittsbürger in seinen elektronischen Geräten verwendet. Mit Genehmigung der Fluggesellschaft können Passagiere außerdem bis zu zwei größere Lithium-Ionen-Ersatzbatterien (101–160 Wh) oder Lithium-Metall-Batterien (2–8 Gramm) mitführen. Diese Größe deckt die größeren After-Market-Laptop-Computerbatterien mit verlängerter Lebensdauer und einige größere Batterien ab, die in professionellen audiovisuellen Geräten verwendet werden.

Mengenbeschränkungen: Keine für die meisten Batterien – Batterien müssen jedoch für die Verwendung durch den Passagier bestimmt sein. Das Mitführen von Batterien zum Weiterverkauf oder Vertrieb (Verkäufermuster etc.) ist verboten. Bei den oben beschriebenen größeren Lithium-Ionen-Batterien (101–160 Wattstunden pro Batterie) gibt es eine Begrenzung auf zwei Ersatzbatterien pro Person.

Batterien müssen vor Beschädigung geschützt werden.

Batteriepole (normalerweise die Enden) müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden (dh die Pole dürfen nicht mit anderem Metall in Kontakt kommen). Zu den Methoden gehören: Belassen der Batterien in ihrer Einzelhandelsverpackung, Abdecken der Batteriepole mit Klebeband, Verwendung einer Batteriehülle, Verwendung einer Batteriehülle in einer Kameratasche oder bequemes Verstauen in einer Plastiktüte oder Schutzhülle.

Siehe die Verordnung: 49 CFR 175.10(a)(18)

Beschädigte oder zurückgerufene Batterien und batteriebetriebene Geräte, die möglicherweise Funken erzeugen oder eine gefährliche Wärmeentwicklung erzeugen, dürfen nicht an Bord eines Flugzeugs befördert werden (z. B. Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck), es sei denn, die beschädigte oder zurückgerufene Batterie wurde entfernt oder sonst sicher gemacht. Die Fluggesellschaft kann weitere öffentliche Leitlinien zum Transport einzelner zurückgerufener Produkte anbieten.

Weitere Informationen zu Rückrufen finden Sie auf der Website der Consumer Product Safety Commission sowie des Herstellers oder Anbieters.

Tipp: Auf neueren Lithium-Ionen-Akkus ist die Wh-Angabe angegeben. Um Wh zu berechnen, multiplizieren Sie die Batteriespannung mit den Amperestunden (Ah).

Sehen Sie sich unseren illustrierten Leitfaden unter Fluggäste und Batterien an.

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